Fördermitgliedschaft

Bei der Finanzierung von AGORA suchen wir nach alternativen Lösungen, denn
wir wollen die Abhängigkeiten von Banken möglichst niedrig halten.

Fördermitglieder helfen mit ihrem Engagement, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, damit auch Menschen mit geringen finanziellen Mitteln in AGORA leben können.

Daher suchen wir Fördermitglieder die uns helfen, unser Eigenkapital zu
vergrößern, indem sie zu Anfang ihrer Mitgliedschaft nicht verzinste Anteile
von mindestens 1.000 Euro zeichnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Du hast Fragen? Wir haben Antworten!

Wie kann ich eine Fördermitgliedschaft abschließen?

Um Fördermitglied zu werden, reicht das Ausfüllen eines Aufnahmeantrags,
der vom Vorstand von AGORA akzeptiert werden muss.

Der Antrag kann über agora[at]agora-da.de angefordert werden

Welche Vorteile bietet die Fördermitgliedschaft?

Fördermitglieder können in der Genossenschaft mitwirken. Sie werden regelmäßig über alle Aktivitäten der Genossenschaft informiert. Sie haben ein eingeschränktes Stimmrecht und können sich auf der ordentlichen Mitglieder-versammlung ein umfassendes Bild über das Leben und Wirken von AGORA machen

Wann kann man die Fördermitgliedschaft kündigen?

Die Fördermitgliedschaft muss schriftlich gekündigt werden. Am Ende der Mitgliedschaft werden die Anteile zurückgezahlt. Die Details regelt die Satzung.

Muss ich Anteile zeichnen?

Ja, als Fördermitglied sind am Anfang der Mitgliedschaft nicht verzinste Anteile
von mindestens 1.000 Euro zeichnen. Das Zeichnen weiterer nicht verzinster Anteile ist möglich.